ZI Mannheim

Studentische Hilfskraft (m/w/d) - Zentrum für Psychologische Psychotherapie (ZPP)

Das ZPP Mannheim ist ein staatlich anerkanntes Ausbildungsinstitut mit großen Lehrambulanzen für Psychologische Psychotherapie (Verhaltenstherapie) von Erwachsenen und Kinder- und Jugendlichen.


Zur Unterstützung unseres ZPP-Leitungsteams suchen wir zum 01.06.2025 eine Studentische Hilfskraft (m/w/d).

Umfang: Ca. 33 Std./Monat
Arbeitstage: Nach Absprache (sollte Donnerstag am Nachmittag beinhalten)

Die Stelle ist zunächst auf 6 Monate befristet mit Option auf Weiterbeschäftigung.

Im Rahmen Ihrer Arbeit als Studentische Hilfskraft erhalten Sie wertvolle inhaltliche und organisatorische Einblicke in unser Ausbildungsprogramm und Therapieangebot.

Ihre Aufgaben

Der Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit liegt in der Unterstützung des ZPP-Teams bei der Ambulanzorganisation, u.a. durch:
  • Telefonsprechstunde: Telefonscreening der PatientInnen für die Warteliste nach vorhergehender Schulung
  • Unterstützung der Abläufe der Ambulanzorganisation
  • Auswertung testpsychologischer Diagnostik
  • Administrative Aufgaben

Das bringen Sie mit

  • Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
  • BA-Studium der Fachrichtung Psychologie bzw. Psychotherapie
  • Sehr gute Organisationsfähigkeiten, zuverlässiges und eigenverantwortliches Arbeiten
  • Engagement und Freude an der Arbeit im Team

Das bieten wir Ihnen

  • Ein kollegiales Umfeld, das Eigeninitiative und neue Ideen unterstützt
  • Gute Erreichbarkeit und zentrale Lage im Herzen von Mannheim
  • Corporate Benefits und weitere lokale Vergünstigungen

Kontakt

Prof. Dr. Josef Bailer, Leitung ZPP Mannheim, Tel. 0621 1703-6151

Wir stehen für Chancengleichheit

Menschen mit Behinderung werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Das ZI strebt eine generelle Erhöhung des Frauenanteils in allen Bereichen und Positionen an, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Qualifizierte Frauen sind daher besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar, soweit dienstliche oder rechtliche Gründe nicht entgegenstehen.

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